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Programminfo

Förderphilosophie

Mit der Förderung sollen Kleinprojekte unterstützt werden, die die grenzübergreifende Information, Kommunikation und Kooperation zwischen Bürgern, Vereinigungen und Behörden in gemeinsamen Fördergebiet pflegen und intensivieren sowie die Identifikation der Bevölkerung mit ihrem Lebensraum stärken. 

Die Projekte müssen in grenzübergreifender Partnerschaft realisiert werden. Mindestens zwei der nachfolgenden Kriterien sind einzuhalten:

  • gemeinsame Planung
  • gemeinsame Durchführung
  • gemeinsames Personal

Für die Anlaufphase der Förderung wurde keine Mindestpunktzahl definiert.

Antragsteller / Kooperationspartner und Fördergebiet

Die Fördererempfänger sollen ihren Sitz im sächsisch-polnischen Programmgebiet haben (vgl. Umsetzungsdokument, Punkt 6). Die Ergebnisse und Wirkungen der Kleinprojekte müssen dem gemeinsamen Fördergebiet zugute kommen. Der Durchführungsort soll im gemeinsamen Fördergebiet liegen. In besonders zu begründenden Ausnahmefällen kann der Durchführungsort außerhalb des Fördergebietes in Deutschland oder Polen liegen, wenn die Kooperationspartner aus dem gemeinsamen Fördergebiet stammen. Fördergebiet und territotiale Zuordnung

Sitz oder Nebensitz des Antragstellers und der Kooperationspartner sollen sich im gemeinsamen sächsisch-polnischen Fördergebiet befinden. Im Falle eines Nebensitzes bei polnischen Partnern ist auch die entsprechende steuerliche Nomenklautur ("REGON" und "NIP") zu beachten.

Fördergebiet KPF z SN-PL
Fördergebiet des KPF z - deutsche Seite Fördergebiet des KPF z - polnische Seite
Landkreis Görlitz (eigentliches Fördergebiet) Nuts-III-Gebiet Zielonogórski
- mit den vormaligen Landkreisen Niederschlesischer Oberlausitzkreis und Löbau-Zittau sowie der vormaligen Kreisfreien Stadt Görlitz - Landkreise Żarski, Żagański, Krośnieński, Zielonogórski, Nowosolski, Wschowski, Świebodziński, Stadt Zielona Góra
Landkreis Bautzen (Fördergebiet nach Flexibilisierungsregel)  
- mit den vormaligen Landkreisen Kamenz und Bautzen sowie der vormaligen Kreisfreien Stadt Hoyerswerda  

Wer nimmt den Antrag entgegen und betreut ihn von der Antragstellung bis zur Abrechnung?

Anträge von deutschen Antragstellern können im KPF-Sekretariat (Geschäftsstelle in Zittau - siehe Kontakt) gestellt werden.

Anträge von polnischen Antragstellern können im Büro Gubin gestellt werden.

In den KPF-Sekretariaten kann man beraten werden, den Antrag abgeben und nach positiver Förderentscheidung einen Fördervertrag erhalten. Nach erfolgreicher Realisierung des Projekts werden in der zuständigen Stelle die Abrechnungsunterlagen entgegengenommen und es wird die Auszahlung der Fördermittel veranlasst.

Welche Aktivitäten können gefördert werden?

Gefördert werden auf dem Wege einer Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss:

  • Organisation und Durchführung von Seminaren, Konferenzen und Informationsveranstaltungen
  • Organisation und Durchführung von Begegnungen, Darbietungen und Austauschen
  • Sammlung von Informationsmaterial und Schaffung von Informationssystemen für den gemeinsamen Grenzraum
  • Bildungsmaßnahmen einschl. Sprachmodule zur Verbesserung der Sprachkompetenzen
  • Projekte der Öffentlichkeitsarbeit im Hinblick auf die Erreichung gemeinsamer grenzübergreifender Ziele bei gleichzeitiger Verwirklichung der Mehrsprachigkeit (mindestens in Deutsch und Polnisch)

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • einsprachige Publikationen
  • reine Sprachkurse
  • Studien und Konzepte
  • parteipolitische und religiöse Aktivitäten

Welche Kostengrenzen, Fördersätze und Förderhöhen gelten?

  • Maximale Projektkosten
    20.000 €
  • Maximaler Fördersatz EFRE
    85 %
  • Maximale Förderung
    15.000 €

    Weitere Informationen zu Art und Höhe der Förderung finden Sie im Umsetzungsdokument für KPF, Punkt 8.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Förderberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw des Privatrechts.

Bezüglich des Status von Antragsteller und Kooperationspartner sind die Regelungen des Umsetzungsdokumentes zu beachten.

Programmzeitraum / Termine / Fristen

  • Förderungen sind mit Bildung des Kleinprojektefonds möglich.
  • Die Antragseinreichung kann laufend erfolgen.
  • In der Regel werden Projektentscheidungen und danach Bewilligungen 4 x im Jahr getroffen bzw. ausgeführt. Konkrete Termine finden Sie unter Lenkungsausschuss.

Weitere Informationen für den Antragsteller

Konkrete, detaillierte Angaben von der Antragsstellung bis zur Abrechnung, Erläuterungen und Regelungen sind im „Gemeinsamen Umsetzungsdokument für den Kleinprojektefonds im Rahmen des Operationellen Programms der grenzübergreifenden Zusammenarbeit Sachsen - Polen 2007 - 2013"  zu finden.

Unsere Partnerschaftssuche hilft Ihnen einen Kooperationspartner aus dem polnischen Fördergebiet zu finden.