Euroregion Neisse-Nisa-Nysa Logo
  • Sprache
  • Deutsch
  • Česky
  • Polski

Programminfo

Förderphilosophie

Mit der Förderung sollen Kleinprojekte unterstützt werden, die die grenzübergreifende Information, Kommunikation und Kooperation zwischen Bürgern, Vereinigungen und Behörden in gemeinsamen Fördergebiet pflegen und intensivieren sowie die Identifikation der Bevölkerung mit ihrem Lebensraum stärken. 

Die Projekte müssen in grenzübergreifender Partnerschaft realisiert werden. Mindestens zwei der nachfolgenden Kriterien sind einzuhalten:

Es können nur Projekte eine Förderung erhalten, die im Ergebnis der grenzübergreifenden Bewertung mehr als

50 Punkte

von 120 möglichen Punkten erhalten.

Antragsteller / Projektpartner und Fördergebiet

Die antragsberechtigten Begünstigten und Projektpartner sollen ihren Sitz im sächsisch-polnischen Programmgebiet haben. Die Ergebnisse und Wirkungen der Kleinprojekte müssen dem gemeinsamen Fördergebiet zugute kommen. Der Durchführungsort soll im gemeinsamen Fördergebiet liegen.

Leitet Herunterladen der Datei einZum Fördergebiet der Euroregion gehören:

auf deutscher Seite
eigentliches Fördergebiet:
der Landkreis Görlitz (mit den vormaligen Landkreisen Niederschlesischer Oberlausitzkreis und Löbau-Zittau sowie der vormaligen Kreisfreien Stadt Görlitz) Fördergebiet nach Flexibilisierungsregel:
Landkreis Bautzen (mit den vormaligen Landkreisen Kamenz und Bautzen sowie der vormaligen Kreisfreien Stadt Hoyerswerda)

auf polnischer Seite Nuts-III Gebiet Jeleniogórsko-Wałbrzyski:Landkreise Zgorzelecki, Bolesławiecki, Lubański, Lwówecki, Złotoryjski, Jeleniogórski, Kamiennogórski, Jaworski, Wałbrzyski, Świdnicki, Ząbkowicki, Kłodzki, Dzierżoniowski, Strzeliński sowie die Kreisfreie Stadt Jelenia Góra.

Wer nimmt den Antrag entgegen und betreuet ihn von der Antragstellung bis zur Abrechnung?

Anträge können sowohl von deutschen wie auch polnischen Antragstellern in den KPF-Sekretariaten (Geschäftsstellen der Euroregion - Öffnet internen Link im aktuellen Fenstersiehe Kontakt) gestellt werden.

In den KPF-Sekretariaten kann man beraten werden, den Antrag abgeben und nach positiver Förderentscheidung einen Fördervertrag erhalten. Nach erfolgreicher Realisierung werden in der zuständigen KPF-Sekretariaten die Abrechnungsunterlagen entgegengenommen und die Auszahlung der Fördermittel veranlasst.

Welche Aktivitäten können gefördert werden?

Gefördert werden auf dem Wege einer Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss:

  • Organisation und Durchführung von Seminaren Konferenzen und Informationsveranstaltungen
  • Organisation und Durchführung von Begegnungen, Darbietungen und Austauschen
  • Sammlung von Informationsmaterial und Schaffung von Informationssystemen für den gemeinsamen Grenzraum
  • Bildungsmaßnahmen einschl. Sprachmodule zur Verbesserung der Sprachkompetenzen
  • Projekte der Öffentlichkeitsarbeit im Hinblick auf die Erreichung gemeinsamer grenzübergreifender Ziele bei gleichzeitiger Verwirklichung der Mehrsprachigkeit (mindestens in Deutsch und Polnisch)
  • Studien und Konzepte sofern sie von beiden Seiten der gemeinsamen Grenze finanziert werden

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • reine Sprachkurse
  • Studien und Konzepte, sofern sie nicht von beiden Seiten der gemeinsamen Grenze finanziert werden
  • einsprachige Publikationen
  • parteipolitische und religiöse Aktivitäten

Kostengrenzen / Fördersätze / Förderhöhen / Folgeförderung

 

Maximale Projektkosten


50.000 € bei gemeinsam finanzierten Projekten

oder 

20.000 bei einseitig finanzierten Projekten

 

  • Maximal Fördersatz EFRE
    85 v.H.
  • Maximale Förderung bei gemeinsam finanzierten Projekten
    34.000 €
  • Maximale Förderung bei einseitig finanzierten Projekten
    12.750 €


Folgeförderung ist mit einem degressivem Fördersatz möglich:


1.Widerholung

  • Maximal Fördersatz EFRE
    65 v.H.
  • Maximale Förderung bei gemeinsam finanzierten Projekten
    24.000 €
  • Maximale Förderung bei einseitig finanzierten Projekten
    9.000 €


    2.Widerholung
  • Maximal Fördersatz EFRE
    50 v.H.
  • Maximale Förderung bei gemeinsam finanzierten Projekten
    20.000 €
  • Maximale Förderung bei einseitig finanzierten Projekten
    7.500 €

Wer kann eine Förderung beantragen?

Förderberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw des Privatrechts.

Bezüglich des Status von Antragsteller und Projektpartner sind die Regelungen des Leitet Herunterladen der Datei einUmsetzungsdokumentes zu beachten.

Programmzeitraum / Termine / Fristen

  • Förderungen sind mit Bildung des Kleinprojektefonds möglich.
  • In der Regel werden Projektentscheidungen und danach Bewilligungen 4× im Jahr getroffen bzw. ausführt.

Konkrete Termine finden Sie unterÖffnet internen Link im aktuellen Fenster Lenkungsausschuss.

Weitere Informationen für den Antragsteller

Konkrete, detaillierte Angaben von der Antragsstellung bis zur Abrechnung, Erläuterungen und Regelungen sind im Leitet Herunterladen der Datei ein„Gemeinsamen Umsetzungsdokument für den Kleinprojektefonds im Rahmen des Operationellen Programms der grenzübergreifenden Zusammenarbeit Sachsen - Polen 2007 - 2013"  zu finden.

 

Leitet Herunterladen der Datei einPräsentation