Förderphilosophie
Mit der Förderung sollen Kleinprojekte unterstützt werden, die die grenzübergreifende Information, Kommunikation und Kooperation zwischen Bürgern, Vereinigungen und Behörden in gemeinsamen Fördergebiet pflegen und intensivieren sowie die Identifikation der Bevölkerung mit ihrem Lebensraum stärken.
Die Projekte müssen in grenzübergreifender Partnerschaft realisiert werden. Mindestens zwei der nachfolgenden Kriterien sind einzuhalten:
- gemeinsame Planung
- gemeinsame Durchführung
gemeinsame Finanzierung- gemeinsames Personal
Es können nur Projekte eine Förderung erhalten, die im Ergebnis der grenzübergreifenden Bewertung mehr als
50 Punkte
von 120 möglichen Punkten erhalten.
Antragsteller / Projektpartner und Fördergebiet
Die antragsberechtigten Begünstigten und Projektpartner sollen ihren Sitz im sächsisch-polnischen Programmgebiet haben. Die Ergebnisse und Wirkungen der Kleinprojekte müssen dem gemeinsamen Fördergebiet zugute kommen. Der Durchführungsort soll im gemeinsamen Fördergebiet liegen.
Zum Fördergebiet der Euroregion gehören:
auf deutscher Seite
eigentliches Fördergebiet:
der Landkreis Görlitz (mit den vormaligen Landkreisen Niederschlesischer Oberlausitzkreis und Löbau-Zittau sowie der vormaligen Kreisfreien Stadt Görlitz) Fördergebiet nach Flexibilisierungsregel:
Landkreis Bautzen (mit den vormaligen Landkreisen Kamenz und Bautzen sowie der vormaligen Kreisfreien Stadt Hoyerswerda)
auf polnischer Seite Nuts-III Gebiet Jeleniogórsko-Wałbrzyski:Landkreise Zgorzelecki, Bolesławiecki, Lubański, Lwówecki, Złotoryjski, Jeleniogórski, Kamiennogórski, Jaworski, Wałbrzyski, Świdnicki, Ząbkowicki, Kłodzki, Dzierżoniowski, Strzeliński sowie die Kreisfreie Stadt Jelenia Góra.
Wer nimmt den Antrag entgegen und betreuet ihn von der Antragstellung bis zur Abrechnung?
Anträge können sowohl von deutschen wie auch polnischen Antragstellern in den KPF-Sekretariaten (Geschäftsstellen der Euroregion -
siehe Kontakt) gestellt werden.
In den KPF-Sekretariaten kann man beraten werden, den Antrag abgeben und nach positiver Förderentscheidung einen Fördervertrag erhalten. Nach erfolgreicher Realisierung werden in der zuständigen KPF-Sekretariaten die Abrechnungsunterlagen entgegengenommen und die Auszahlung der Fördermittel veranlasst.
Welche Aktivitäten können gefördert werden?
Gefördert werden auf dem Wege einer Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss:
- Organisation und Durchführung von Seminaren Konferenzen und Informationsveranstaltungen
- Organisation und Durchführung von Begegnungen, Darbietungen und Austauschen
- Sammlung von Informationsmaterial und Schaffung von Informationssystemen für den gemeinsamen Grenzraum
- Bildungsmaßnahmen einschl. Sprachmodule zur Verbesserung der Sprachkompetenzen
- Projekte der Öffentlichkeitsarbeit im Hinblick auf die Erreichung gemeinsamer grenzübergreifender Ziele bei gleichzeitiger Verwirklichung der Mehrsprachigkeit (mindestens in Deutsch und Polnisch)
- Studien und Konzepte sofern sie von beiden Seiten der gemeinsamen Grenze finanziert werden
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- reine Sprachkurse
- Studien und Konzepte, sofern sie nicht von beiden Seiten der gemeinsamen Grenze finanziert werden
- einsprachige Publikationen
- parteipolitische und religiöse Aktivitäten
Kostengrenzen / Fördersätze / Förderhöhen / Folgeförderung
Maximale Projektkosten
50.000 € bei gemeinsam finanzierten Projekten
oder
20.000 bei einseitig finanzierten Projekten
- Maximal Fördersatz EFRE
85 v.H. - Maximale Förderung bei gemeinsam finanzierten Projekten
34.000 € - Maximale Förderung bei einseitig finanzierten Projekten
12.750 €
Folgeförderung ist mit einem degressivem Fördersatz möglich:
1.Widerholung
- Maximal Fördersatz EFRE
65 v.H. - Maximale Förderung bei gemeinsam finanzierten Projekten
24.000 € - Maximale Förderung bei einseitig finanzierten Projekten
9.000 €
2.Widerholung - Maximal Fördersatz EFRE
50 v.H. - Maximale Förderung bei gemeinsam finanzierten Projekten
20.000 € - Maximale Förderung bei einseitig finanzierten Projekten
7.500 €
Wer kann eine Förderung beantragen?
Förderberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw des Privatrechts.
Bezüglich des Status von Antragsteller und Projektpartner sind die Regelungen des
Umsetzungsdokumentes zu beachten.
Programmzeitraum / Termine / Fristen
- Förderungen sind mit Bildung des Kleinprojektefonds möglich.
- In der Regel werden Projektentscheidungen und danach Bewilligungen 4× im Jahr getroffen bzw. ausführt.
Konkrete Termine finden Sie unter
Lenkungsausschuss.
Weitere Informationen für den Antragsteller
Konkrete, detaillierte Angaben von der Antragsstellung bis zur Abrechnung, Erläuterungen und Regelungen sind im
„Gemeinsamen Umsetzungsdokument für den Kleinprojektefonds im Rahmen des Operationellen Programms der grenzübergreifenden Zusammenarbeit Sachsen - Polen 2007 - 2013" zu finden.
